Das Recht des Stärkeren
ist das größte Unrecht.

Maria v. Ebner-Eschenbach

Peter Witting
(Of Counsel)*
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

Seit seiner Zulassung im Jahr 1982 ist Rechtsanwalt Witting bundesweit und ausschließlich mit der Verteidigung in Strafsachen befasst. Seit Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Jahr 1997 führt er den Titel 'Fachanwalt für Strafrecht'. Seine forensische Erfahrung von mehr als 40 Jahren bildet die Grundlage für effektive Beratung und Verteidigung wie auch eine profunde Auseinandersetzung vor Gericht. 

Die Bearbeitung wirtschaftsstrafrechtlicher Fälle, sei es auf dem Gebiet des Unternehmens-, Korruptions- oder Kartellstrafrechts ist seit Jahren ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Witting. In zahlreichen Fällen war er mit der Verteidigung von Vorständen und Führungskräften aus dem Wirtschaftsleben wie auch der Verteidigung in Umfangsverfahren aus den unterschiedlichsten Deliktsbereichen befasst. Seine Passion ist und bleibt der Kampf gegen das Ungleichgewicht der Kräfte im Strafprozess.

Rechtsanwalt Witting war Gastdozent des Oberlandesgerichts München in der Referendarausbildung. Zudem war er über Jahre Dozent in der Ausbildung von Fachanwälten im Strafrecht zum Thema 'Wirtschaftsstrafrecht' und Mitglied sowie Vorsitzender des Fachausschusses Strafrecht der Rechtsanwaltskammer München.

Rechtsanwalt Witting ist Autor diverser Veröffentlichungen, u. a. im Münchner Anwaltshandbuch 'Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen'.

Zum 02. Januar 2024 hat sich Rechtsanwalt Witting nach mehr als 40-jähriger Tätigkeit aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen, steht der Kanzlei aber weiterhin in beratender Funktion zur Seite und bearbeitet fortan nur noch ausgewählte Mandate. 

 

* Nicht Mitglied der Gesellschaft

  • Kontakt

    Telefon: 089 33 77 55

    Fax: 089 39 32 60

  • Schwerpunkte

    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Korruptionsstrafrecht
    • Unternehmensstrafrecht
    • Kartellstrafrecht
    • Allgemeine Strafsachen
  • Veröffentlichungen

    „Wettbewerbsrecht“ (zusammen mit Nico Werning) und „Kartellrecht“ (zusammen mit Dr. Carolin Arnemann) in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener AnwaltsHandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2020.

    „Es ist längst schon an der Zeit – Ein Plädoyer für die Dokumentation von Aussageinhalten inner- und außerhalb der Hauptverhandlung“ in: Klaus Lüderssen/Klaus Volk/Eberhard Wahle (Hrsg.), Festschrift für Wolf Schiller zum 65. Geburtstag am 12. Januar 2014, Nomos Verlag Baden-Baden 2014.

    „Wettbewerbsrecht“ und „Kartellrecht“ in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener AnwaltsHandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 2. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2014. 

    Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht, StRR 2011, 288. 

    Präsentation von Beweisinhalten durch die Verteidigung, StraFo 2010, 133. 

    Die Fristsetzung bei „missbräuchlicher“ Beweisantragstellung – eine akzeptable Präklusion des Beweisantragsrechts? in: Festschrift für Klaus Volk zum 65. Geburtstag, Verlag C.H.Beck München 2009. 

    Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht, StRR 2009, 244 (mit Dr. Thorsten Junker). 

    „Wettbewerbsrecht“ und „Kartellrecht“ in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener AnwaltsHandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, Verlag C.H.Beck München 2006. 

    Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24.7. 1997 – 1 StR 214/97, StV 1998, 174