Unrecht liegt niemals in ungleichen Rechten, es liegt im Anspruch auf ‚gleiche' Rechte.

Friedrich Nietzsche

Dr. Carolin Arnemann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Dr. Carolin Arnemann ist seit 2013 als Strafverteidigerin tätig. 

Nach ihrem Abitur in Augsburg studierte Rechtsanwältin Dr. Arnemann Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht und internationalen Straf- und Strafprozessrecht. Bereits in ihrer Studienzeit widmete sich Rechtsanwältin Dr. Arnemann der Praxis der Strafverteidigung und arbeitete studienbegleitend für einen Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg. 

Es folgten Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen mit Stationen u. a. in München.

Nach ihrer Zulassung im Frühjahr 2013 war Rechtsanwältin Dr. Arnemann bis Anfang 2015 als Strafverteidigerin in einer renommierten Münchener Kanzlei tätig. 

Rechtsanwältin Dr. Arnemann ist seit dem Wintersemester 2011 Korrekturassistentin an der Universität Augsburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Johannes Kaspar (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht).

2016 wurde Rechtsanwältin Dr. Arnemann von der Rechtsanwaltskammer München der Titel "Fachanwältin für Strafrecht" verliehen.

2018 wurde ihre Dissertation zu den Defiziten in der strafrechtlichen Wiederaufnahme an der Universität Augsburg als Promotionsschrift angenommen und sie nach erfolgreichem Rigorosum zum Dr. iur. promoviert.

Ihre Dissertation "Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen: Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung" ist im Juli 2019 in der Reihe "Schriften zum Strafrecht“ im Duncker & Humblot Verlag Berlin erschienen. Das Buch finden Sie zum Beispiel bei Amazon.

Die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. Arnemann wurde mehrfach rezensiert, so zum Beispiel von:

  • Wasserburg GA 2020, 496-499
  • Soiné Archiv für Kriminologie 2019, 204 f.
  • Schiemann KriPoZ 2020, 249-251
  • Eisenberg, NK Heft 4 2021, 508-511
  • Bohn, zfistw 2/2022, 250-252
  • Richard Soyer in JSt 2021, 665

Seit 2020 ist Rechtsanwältin Dr. Arnemann Gastdozentin am Oberlandesgericht München für die Ausbildung der Rechtsreferendare. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Fachausschusses Strafrecht der Rechtsanwaltskammer München.

Ab dem Wintersemester 2021/2022 ist Rechtsanwältin Dr. Arnemann Lehrbeauftragte an der Universität Augsburg. Im Mai 2023 wurde sie durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz zur Prüferin für die Zweite Juristische Staatsprüfung bestellt.

Rechtsanwältin Dr. Arnemann engagiert sich für das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ (https://www.wiederaufnahme.com/), in dem sich Wissenschaft und Praxis zur Beseitigung, Vermeidung und Erforschung von Fehlurteilen einsetzen. Hier betreut sie gemeinsam mit Prof. Dr. Johannes Kaspar die Studierenden der Universität Augsburg. Frau Dr. Arnemann agiert zugleich als 3. Vorsitzende des Vereins Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.

Zum 01.01.2024 wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Arnemann durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer in den Ausschuss Strafrecht (Strauda) berufen.

Rechtsanwältin Dr. Arnemann verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Kapitalstrafrecht und Jugendstrafrecht, ebenso wie im Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Dr. Arnemann liegen in der Bearbeitung von Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren des  anwaltlichen Berufsrechts.

  • Kontakt

    Telefon: 089 33 77 55

    Mobil: 0170 772 4557

    Fax: 089 39 32 60

  • Mitgliedschaften

    • Rechtsanwaltskammer München
    • Münchener Anwaltverein
    • Deutscher Anwaltverein
    • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
    • Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
    • Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.
    • Rechtspolitischer Kreis Schwanenwerder
  • Veröffentlichungen

    Kommentierung der §§ 359 – 373a StPO in: Duttge/König (Hrsg), Gesamtes Strafrecht, 6. Auflage, Nomos Verlag (im Erscheinen). 

    Laudatio auf Regina Rick anlässlich der Verleihung des pro-reo-Preises der AG Strafrecht des DAV am 11.11.2023 in Hamburg, HRRS 12/2023, S. 381-383, abrufbar auf: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/23-12/index.php?sz=6

    Aufsatz "Verfassungswidrigkeit der Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen", in NJW Spezial 24/2023, S. 760. 

    Aufsatz "Zur Reformbedürftigkeit des Wiederaufnahmerechts", in NK Neue Kriminalpolitik Heft 1, 2023, S. 46-62.

    "Zu § 362 Nr. 5 StPO (Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten)" in der Stellungnahme Nr. 14 der Bundesrechtsanwaltskammer als Berichterstatterin, März 2022.

    "Entschädigung für Maßnahmen der Strafverfolgung" (zusammen mit Peter Kotz): in: Müller/Schlothauer/Knauer (Hrsgg.), Münchener AnwaltsHandbuch Strafverteidigung, 3. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2022.

    Aufsatz "Freispruch unter Vorbehalt?", StraFo 11/2021, S. 442-447.

    Aufsatz "Ausweitung der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten", in NJW-Spezial Heft 14, 2021, S. 440.

    Aufsatz "Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung", in StraFo 04/2021 S. 142-146.

    „Kartellrecht“ (zusammen mit Peter Witting) in: Klaus Volk (Hrsg.), Münchener AnwaltsHandbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 3. Auflage, Verlag C.H.Beck München 2020.

    "Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen: Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung", Dissertation, in der Reihe "Schriften zum Strafrecht“, Duncker & Humblot Verlag Berlin 2019.

    Entscheidungsanmerkung zum Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 24.07.2017 – 6 Qs 29/17, betreffend die Überlassung von Audiodateien an die Verteidigung und Rechtsmittelmöglichkeiten vor Abschluss der Ermittlungen, StraFo 11/2017 S. 454 f.

    Aufsatz "Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zur Korrektur fehlerhafter Urteile – rechtliche Grundlagen, empirische Erkenntnisse und Reformbedarf“, in R&P Recht und Psychiatrie 2016, S. 58 ff. (mit Prof. Dr. Johannes Kaspar).

  • Vorträge

    Vortrag am 02.03.2024 beim 45. Strafverteidigertag in Hamburg, Die Herausforderung der Fehlurteile, in: Arbeitsgruppe 4 - Vom Reformierten Strafprozess zum Fehlurteil

    Fortbildung zum Thema Untersuchungshaft für die AG Strafrecht des DAV am 05.07.2024 in Nürnberg  

    Referentin bei „Projeto Inocência - Uma conversa sobre jornalismo e justiça“ am 28.11.2023 beim Goethe Institut Lissabon

    Laudatio auf Regina Rick anlässlich der Verleihung des pro-reo-Preises der AG Strafrecht des DAV am 11.11.2023 in Hamburg (auch veröffentlicht in HRRS 12/2023, S. 381 ff.)

    Vortrag an der Universität Passau, LS Prof. Dr. Robert Esser am 06.11.2023 zum Wiederaufnahmerecht

    Podiumsdiskussion beim online forum strafverteidigung am 10.11.2022:
    § 362 Nr. 5 StPO Wiederaufnahme zu Ungunsten
    Es diskutierten neben Rechtsanwältin Dr. Arnemann: Dr. Oliver Gerson, Universität Passau; StA (als Gruppenleiter) Daniel Meindl, München;
    Moderation: Rechtsanwalt Daniel Amelung, München

    Podiumsdiskussion des Berliner Anwaltsvereins am 22. August 2022:
    Materielle Gerechtigkeit durch Wiederaufnahme von Strafverfahren? Der Streit um § 362 Ziff. 5 StPO.
    Es diskutierten neben Rechtsanwältin Dr. Arnemann: Rechtsanwalt Dr. Jan-Marco Luczak, Mitglied des Deutschen Bundestags; Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel; PD Dr. Björn Schiffbauer; Prof. Dr. Tobias Singelnstein

    Curriculum Projekt Fehlurteil und Wiederaufnahme, Vorlesung/Übung am 09.12.2021: Einführung in die Urteils- und Aktenanalyse

    Gastreferentin im Strafrechtsausschuss der BRAK am 22./23.10.2021, Dresden zu Defiziten der Wiederaufnahme in Strafsachen

    Referentin Forum JUST, 25.09.2020, Köln zu Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung

    Gastreferentin im Strafrechtsausschuss des DAV am 15./16.04.2016, Berlin zum Wiederaufnahmerecht