Unrecht liegt niemals in ungleichen Rechten, es liegt im Anspruch auf ‚gleiche' Rechte.
Friedrich Nietzsche
Dr. Carolin Arnemann
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Dr. Carolin Arnemann ist seit 2013 als Strafverteidigerin tätig.
Nach ihrem Abitur in Augsburg studierte Rechtsanwältin Dr. Arnemann Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht und internationalen Straf- und Strafprozessrecht. Bereits in ihrer Studienzeit widmete sich Rechtsanwältin Dr. Arnemann der Praxis der Strafverteidigung und arbeitete studienbegleitend für einen Fachanwalt für Strafrecht in Augsburg.
Es folgten Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen mit Stationen u. a. in München.
Nach ihrer Zulassung im Frühjahr 2013 war Rechtsanwältin Dr. Arnemann bis Anfang 2015 als Strafverteidigerin in einer renommierten Münchener Kanzlei tätig.
Rechtsanwältin Dr. Arnemann ist seit dem Wintersemester 2011 Korrekturassistentin an der Universität Augsburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Johannes Kaspar (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht).
2016 wurde Rechtsanwältin Dr. Arnemann von der Rechtsanwaltskammer München der Titel "Fachanwältin für Strafrecht" verliehen.
2018 wurde ihre Dissertation zu den Defiziten in der strafrechtlichen Wiederaufnahme an der Universität Augsburg als Promotionsschrift angenommen und sie nach erfolgreichem Rigorosum zum Dr. iur. promoviert.
Ihre Dissertation "Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen: Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung" ist im Juli 2019 in der Reihe "Schriften zum Strafrecht“ im Duncker & Humblot Verlag Berlin erschienen. Das Buch finden Sie zum Beispiel bei Amazon.
Die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. Arnemann wurde mehrfach rezensiert, so zum Beispiel von:
- Wasserburg GA 2020, 496-499
- Soiné Archiv für Kriminologie 2019, 204 f.
- Schiemann KriPoZ 2020, 249-251
- Eisenberg, NK Heft 4 2021, 508-511
- Bohn, zfistw 2/2022, 250-252
- Richard Soyer in JSt 2021, 665
Seit 2020 ist Rechtsanwältin Dr. Arnemann Gastdozentin am Oberlandesgericht München für die Ausbildung der Rechtsreferendare. Darüber hinaus ist sie Mitglied des Fachausschusses Strafrecht der Rechtsanwaltskammer München.
Ab dem Wintersemester 2021/2022 ist Rechtsanwältin Dr. Arnemann Lehrbeauftragte an der Universität Augsburg. Im Mai 2023 wurde sie durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz zur Prüferin für die Zweite Juristische Staatsprüfung bestellt.
Rechtsanwältin Dr. Arnemann engagiert sich für das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ (https://www.wiederaufnahme.com/), in dem sich Wissenschaft und Praxis zur Beseitigung, Vermeidung und Erforschung von Fehlurteilen einsetzen. Hier betreut sie gemeinsam mit Prof. Dr. Johannes Kaspar die Studierenden der Universität Augsburg. Frau Dr. Arnemann agiert zugleich als 3. Vorsitzende des Vereins Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V.
Zum 01.01.2024 wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Arnemann durch das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer in den Ausschuss Strafrecht (Strauda) berufen.
Rechtsanwältin Dr. Arnemann verteidigt im allgemeinen Strafrecht, Kapitalstrafrecht und Jugendstrafrecht, ebenso wie im Wirtschaftsstrafrecht. Weitere Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Dr. Arnemann liegen in der Bearbeitung von Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren des anwaltlichen Berufsrechts.